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BBK Nr. 8 vom

Firmenveranstaltung oder Privatfeier?

BFH widerspricht den Lohnsteuer-Richtlinien

Wolfgang Eggert

Die Lohnsteuer-Richtlinien zeigen anscheinend die Sparsamkeit im öffentlichen Dienst auf: Sachleistungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Diensteinführung oder eines Amts- oder Funktionswechsels stellen nur dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Aufwendungen nicht mehr als 110 € je teilnehmender Person betragen. Diese Sichtweise verwirft der BFH in seiner neuen Rechtsprechung.

Kernaussagen
  • Kein geldwerter Vorteil aufgrund einer Firmenveranstaltung des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung (oder Diensteinführung) von Mitarbeitern.

  • R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR ist als Abgrenzungsmerkmal von Firmenveranstaltungen zu Privatfeiern ungeeignet.

  • Die Umstände des Einzelfalls entscheiden darüber, ob eine Firmenveranstaltung oder eine private Feier des Arbeitnehmers vorliegt.

Sachverhalt

Da der Sachverhalt die tragenden Entscheidungsgründe liefert, wird er nachfolgend ausführlich dargestellt: Die Klägerin ist ein Geldinstitut. Im Streitjahr trat der damalige Vorstandsvorsitzende X der Klägerin in den Ruhestand und schied aus dem Vorstand aus.

Aus diesem Anlass wurde ein Empfang für ca. 300 geladene Gäste – darunter frühere und aktuelle Vorstandsmitglieder ink...

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