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UrhG | Urheberschutz für KI-generativ erstellte Erzeugnisse
Ob durch Künstliche Intelligenz (KI) generierte Erzeugnisse Werkcharakter i. S. des § 2 Abs. 2 des Urhebergesetzes (UrhG) haben, hängt davon ab, inwieweit trotz des softwaregesteuerten Prozessablaufs noch menschlicher schöpferischer Einfluss ausgeübt wird.
Ein urheberrechtlicher Schutz ist nach Ansicht des Gerichts denkbar infolge menschlichen Eingriffs in KI-Ergebnisse, der auch nachträglich oder sukzessive während des Promptings stattfinden kann und der dazu führt, dass sich im Output auch gerade die Persönlichkeit des Promptenden widerspiegelt. Der menschliche Einfluss muss den resultierenden Output jedoch hinreichend objektiv und eindeutig identifizierbar prägen. Dies ist erst dann der Fall, wenn die im Prompting eingeflossenen kreativen Elemente den Output derart dominieren, das...