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IWB Nr. 7 vom

Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Großbritannien

Klaus Vorpeil

Mit dem Ablauf der Brexit-Übergangsfrist am sind rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich entstanden. Infolge des Inkrafttretens des Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens (HAVÜ) im Verhältnis zum Vereinigten Königreich am neben dem Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ) ist nun die Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erhöht worden.

I. Vollstreckung nach dem Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ)

Das HGÜ verpflichtet die Vertragsstaaten, Gerichtsstandvereinbarungen zwischen Kaufleuten anzuerkennen und die aufgrund solcher Vereinbarungen ergangenen Entscheidungen (z. B. Urteile und Beschlüsse) in einem vereinfachten Verfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Das HGÜ ist nach Art. 1 Abs. 1 HGÜ bei internationalen Sachverhalten nur im Fall einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung anzuwenden, die in Zivil- oder Handelssachen geschlossen wir...

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