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Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Großbritannien
Beseitigung brexitbedingter Unsicherheiten bei Urteilen in Zivil- und Handelssachen
Mit dem Ablauf der Brexit-Übergangsfrist am sind rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich entstanden. Infolge des Inkrafttretens des Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommens (HAVÜ) im Verhältnis zum Vereinigten Königreich am neben dem Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ) ist die Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erhöht worden.
Wesentliche Grundlage für die Vollstreckung von Entscheidungen im Vereinigten Königreich sind das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen und seit dem das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen, das erweiterte Vollstreckungsmöglichkeiten bietet.
Ob Entscheidungen nach dem Brexit auf der Grundlage des deutsch-britischen Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommens im Einzelfall im Vereinigten Königreich vollstreckt werden können, bleibt der künftigen Gerichtspraxis vorbehalten.
Internationale Schiedssprüche können im Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit auf der Grundlage des New Yorker Übereinkommens nach dem im Arbitration Act 1986 geregelten Verfahren vollstreckt werden.