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Die BFH-Urteile zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer im sog. Bundesmodell
Anmerkungen zu den BFH-Entscheidungen vom 12.11.2025
Der BFH erklärt in drei Urteilen die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem herangezogen werden, für verfassungsgemäß.
, NWB HAAAK-08689, II R 25/24, NWB NAAAK-08687, und II R 31/24, NWB XAAAK-08688
Wie bewertet der BFH die vom Gesetzgeber gewählten Bewertungsvorschriften generell?
Welche Auffassung vertritt der BFH zur Maßgeblichkeit von Bodenrichtwerten zur Bestimmung des Bodenwerts?
Wie sind die Entscheidungen insgesamt zu bewerten?
I. Vorbemerkungen
[i]Tippelhofer, Bodenrichtwerte in
der aktuellen Finanzrechtsprechung zur Grundsteuerreform, StuB 18/2024 S. 707,
NWB JAAAJ-74884
Riepolt,
Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell,
StuB 4/2024 S. 141,
NWB MAAAJ-58939 Mit Wirkung zum
trat die reformierte Grundsteuer in Kraft, die aufgrund der
Rechtsprechung des wegen des Verstoßes des
Einheitswertverfahrens gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1
GG erforderlich war. Eine strukturelle Besonderheit des neuen
Besteuerungsregimes besteht in der sog.
Länderöffnungsklausel, die es den
Bundesländern ermöglicht, von den ansonsten geltenden Bundesgesetzen (sog.
Bundesmodell) ganz oder z. T. abweichende
Landesgesetze (sog. Ländermodell) zu
verabschieden.
Erwartungsgemäß wurden auch gegen die reformierte Grundsteuer bereits vor deren materiellem Inkrafttreten Klagen eingereicht, die bezogen auf das Bundesmodell auch bereits der Revisionsinstanz zur Entscheidung vorlagen. Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. Bundesmodells hat der BFH mit Datum vom drei Urteile gefällt, die Urteile im Volltext wurden am veröffentlicht.