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BFH Urteil v. - III R 114/73 BStBl 1975 II S. 402

Gesetze: BewG (1965) § 14BewG (1965) § 16BewG (1965) StAnpG § 1 Abs. 3

Leitsatz

Behalten sich Eltern bei der Übertragung ihres Vermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihre Kinder an einem mitübertragenen Grundstück den Nießbrauch vor, und verpachten sie dieses Grundstück an die Kinder, so können diese Pachteinnahmen, auch wenn eine Wertsicherungsklausel vereinbart ist, nicht ohne besondere Anhaltspunkte allein auf Grund wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 1 Abs. 3 StAnpG als Versorgungsrente behandelt werden, wenn nach dem Gesamtbild eine solche nicht vorliegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 402
BFHE S. 573 Nr. 114,
VAAAB-00324

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BFH, Urteil v. 17.01.1975 - III R 114/73

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