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BFH Urteil v. - VIII R 66/71 BStBl 1975 II S. 365

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 2 Satz 3EStG § 6 Abs. 2

Leitsatz

Der VIII. Senat tritt der Auffassung des VI. Senats in dem Urteil vom VI R 47/70 (BFHE 101, 464, BStBl II 1971, 318) bei, daß als Anschaffungskosten i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 3 BerlinFG stets die um den in ihnen enthaltenen Vorsteuerbetrag geminderten Anschaffungskosten zu verstehen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 365
BFHE S. 455 Nr. 114,
XAAAB-00306

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BFH, Urteil v. 17.12.1974 - VIII R 66/71

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