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Die Anwendung ausländischen Steuerrechts im finanzgerichtlichen Prozess
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 271Im letzten Herbst hat das Bundesverfassungsgericht eine Vorlage des BFH für unzulässig erklärt, weil die fachgerichtliche Befassung mit dem ausländischen Recht für das Bundesverfassungsgericht nicht hinreichend war (, NWB BAAAK-03876). Die Entscheidung gibt allein wegen immer intensiverer Verflechtungen mit dem Ausland Anlass, die Befassung mit ausländischem Recht im Steuerverfahren näher zu beleuchten.
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I. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
[i]Irisches Recht war zwischen den Parteien unstreitigDer Entscheidung lag ein Pilotenfall zugrunde. Der BFH legte die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG a. F. vor. Im Vorlagebeschluss führte der BFH aus, dass die abkommensrechtliche Freistellung der Vergütung des Piloten nach § 50d EStG nicht gewährt wird (Treaty Override), wenn die Einkünfte im anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie von einer Person bezogen werden, die in diesem Staat nicht aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist. Eine solche Situation war nach den Feststellungen des Finanzgerichts und des BFH gegeben.
[i]Daher machte das Finanzgericht dazu keine AusführungenDas Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage abe...