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Das Umsatzsteuermandat im E-Commerce – Elektronische Dienstleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 746Rein digitale Geschäftsmodelle im E-Commerce rücken zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. Mit der zutreffenden umsatzsteuerlichen Einordnung beschäftigt sich der vorliegende dritte Teil der Aufsatzreihe zum umsatzsteuerlichen E-Commerce-Mandat.
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Die „elektronische Dienstleistung“
[i]Abgrenzungsschwierigkeiten und -risiken, ...Zentrales Element zahlreicher digitaler Geschäftsmodelle ist die Erbringung sonstiger Leistungen „auf elektronischem Weg“. Diese „elektronischen Dienstleistungen“ werden regelmäßig über das Internet, im Wesentlichen automatisiert und höchstens mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht. Da das Gesetz für den B2C-Bereich eine Verlagerung des Leistungsorts vorsieht, ist die Frage nach dem Vorliegen einer elektronischen Dienstleistung insbesondere in grenzüberschreitenden Sachverhalten von erheblicher praktischer Relevanz. Schwierigkeiten verursacht hier insbesondere das Merkmal der „minimalen“ menschlichen Beteiligung. [i]... insbesondere im Hinblick auf die zurechenbare menschliche BeteiligungDiese muss den eigentlichen Leistungsvorgang betreffen. Problematisch kann es hier nach der BFH-Rechtsprechung sein, wenn die menschliche Beteiligung ein wesentliches Leistungselement betrifft. Dahe...