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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 17 | Sozialversicherung: Sachbezüge dürfen auf den Mindestlohnanspruch nicht angerechnet werden

Das BSG hat unlängst entschieden, dass durch die Überlassung eines Firmenwagens der gesetzliche Mindestlohnanspruch nicht erfüllt werden kann. Das Mindestlohngesetz verlange eine Zahlung von Geld. Die vereinbarte Arbeitszeit muss daher zunächst mindestens mit dem Mindestlohn als Barlohn vergütet werden. Sollten darüber hinaus auch noch Sachbezüge gewünscht sein, müssen diese stets auf den Mindestlohnanspruch on top kommen.

Zur Sozialversicherung möchten wir Sie noch auf einen sehr interessanten Aufsatz von Jörg Romanowski hinweisen – für „Lohn und Gehalt direkt digital” , den PDF-Infodienst des NWB Verlags. Der Autor hat die Konsequenzen aufgezeigt, die sich für die Praxis aus zwei sehr brisanten Urteilen des Bundessozialgerichts zum Mindestlohn ergeben.

Das BSG hat unlängst entschieden: Durch die Überlassung eines Firmenwagens kann der gesetzliche Mindestlohnanspruch nicht erfüllt werden. Das Mindestlohngesetz verlangt eine Zahlung von Geld. Eine Annahme des Kraftfahrzeugs an Erfüllung statt ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Mindestlohn begründet einen eigenen Anspruch der Sozialversicherungsträger auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Sie ...

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