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Online-Nachricht - Donnerstag, 05.03.2026

Sozialrecht | Renten steigen erneut um über 4 % (BMAS)

Dekorative GrafikNach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum um 4,24 %. Damit beträgt die Rentenanpassung zum vierten Mal seit fünf Jahren über 4 %. Hierüber informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hintergrund: Mit dem Rentenpaket 2025 wurde u.a. die Haltelinie i. H. von 48 % beim Rentenniveau bis zum verlängert. Bis dahin wird der jeweils aktuelle Rentenwert zum 1. Juli so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 % erreicht wird.

Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:

  • Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 % beträgt. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

  • Daneben spielt auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbeziehenden eine Rolle. Da die diesjährige Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sowohl die Beschäftigten als auch die Rentenbeziehenden grundsätzlich gleichermaßen betrifft, ergeben sich in diesem Jahr rein rechnerisch minimale Abweichungen des Anpassungssatzes von der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung (0,01 Prozentpunkte).

  • Insgesamt ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum von gegenwärtig 40,79 € auf 42,52 €. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 %.

  • Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 € im Monat.

Hinweis:

Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses, der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am in Kraft.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
EAAAK-11427