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Handlungsalternativen und Risiken für Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses
Nach rechtlicher Beendigung des Mietverhältnisses wandelt sich der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Den Mieter trifft die Verpflichtung, die Mietsache zurückzugeben. Geschieht dies nicht, können dem Vermieter neben dem Räumungsanspruch verschiedene Ansprüche zustehen.
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Rückgewährschuldverhältnis als Rechtsfolge der Vertragsbeendigung
Nach Ende des Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter den Besitz an den gemieteten Räumen verschaffen (sog. Rückgabe). Die Rückgabe bezieht sich auch auf das mitvermietete Zubehör, insbesondere auf alle Schlüssel.
[i]Rückgabe auch bei nicht vollständig vertragsgemäßem Zustand der RäumeGrds. müssen sich die Räume in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Lässt der Mieter einige wenige Gegenstände in den Räumen zurück, liegt dennoch eine Rückgabe vor. Der Mieter macht sich dann allerdings schadensersatzpflichtig. Nur wenn der Umfang der zurückgelassenen Gegenstände faktisch einer Nichträumung entspricht und die Beseitigung oder der Rückbau von baulichen Veränderungen, die der Mieter vorgenommen hat, erhebliche Kosten verursacht, liegt keine Rückgabe vor.
Nutzungsentschädigung und Schadensersatz
[i]Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter die Sache dem Vermieter vorenthältRäumt der Mieter nicht nach Mietende die ...