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DSGVO | Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO?
Der Verantwortliche kann sich zur Begrenzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht darauf berufen, dass der Betroffene über die begehrten Informationen bereits verfügt.
Der Anspruch der Steuerschuldnerin auf die Erteilung einer Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sei nicht dadurch beschränkt, dass die Daten von ihr stammten und von ihr zuvor während der Außenprüfung dem beklagten FA überlassen worden seien, so der BFH. Die Besonderheiten einer Außenprüfung rechtfertigten keine abweichende Beurteilung. Es sei nicht ausgeschlossen, dass sich einer Außenprüfung langjährige Verarbeitungsprozesse anschlössen. Auch müsse berücksichtigt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht auf die Außenprüfung beschränkt sei, sondern sich auf das gesamte Steuerr...