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LSG Bayern 08.10.2025 L 8 SO 119/25 B ER, NWB 10/2026 S. 601

SGB XII | Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten des Leistungsempfängers

Wann Anhaltspunkte i. S. des § 94 Abs. 1a Satz 5 SGB XII „hinreichend“ für die Annahme sind, dass unterhaltspflichtige Kinder über ein Einkommen von über 100.000 € im Jahr verfügen, ist anhand allgemeiner Erfahrungswerte zu beurteilen. Anhaltspunkte können sich als Ergebnis der Recherchen des Sozialhilfeträgers aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen (hier: Internetrecherche zur Höhe von Gehältern und Angaben des Statischen Bundesamts zur allgemeinen Einkommensentwicklung) ergeben.

Anmerkung:

Im Streitfall wehrte sich ein „Sales Manager“ gegen das Auskunftsverlangen des Sozialhilfeträgers zu seinen Einkünften mit dem Vortrag, seine Jahreseinkommensgrenze überschreite nicht die Grenze von 100.000 €; er könne deswegen nicht für den Leistungsbezug seiner Mutter herangezogen werden. Ausgehend von der verwendeten B...

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