Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SGB XII | Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten des Leistungsempfängers
Wann Anhaltspunkte i. S. des § 94 Abs. 1a Satz 5 SGB XII „hinreichend“ für die Annahme sind, dass unterhaltspflichtige Kinder über ein Einkommen von über 100.000 € im Jahr verfügen, ist anhand allgemeiner Erfahrungswerte zu beurteilen. Anhaltspunkte können sich als Ergebnis der Recherchen des Sozialhilfeträgers aus öffentlich zugänglichen Informationsquellen (hier: Internetrecherche zur Höhe von Gehältern und Angaben des Statischen Bundesamts zur allgemeinen Einkommensentwicklung) ergeben.
Im Streitfall wehrte sich ein „Sales Manager“ gegen das Auskunftsverlangen des Sozialhilfeträgers zu seinen Einkünften mit dem Vortrag, seine Jahreseinkommensgrenze überschreite nicht die Grenze von 100.000 €; er könne deswegen nicht für den Leistungsbezug seiner Mutter herangezogen werden. Ausgehend von der verwendeten B...