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GmbH & Co. KG | Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsverhältnisses
Der behauptete Verstoß gegen eine Geschäftsführeranweisung stellt schon dann keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung (vgl. § 626 Abs. 1 BGB) dar, wenn die Anweisung nicht wirksam erteilt wurde.
Im Streitfall beantragte der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH – erfolgreich – die Feststellung, dass sein Anstellungsvertrag durch die durch die GmbH ausgesprochene fristlose Kündigung nicht beendet worden war. Entscheidend hierfür war, dass dem Aufsichtsrat der Kommanditgesellschaft laut Gesellschaftsvertrag zwar ein zwölf Punkte umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH zustehen sollte, dort aber nicht auch die Möglichkeit vorgesehen war, die satzungsmäßigen Zustimmungsvorbehalte erweitern zu können, sodass eine entsprechende Weisung des Aufsichtsrats mangels We...