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BFH Urteil v. - VII R 69/72 BStBl 1975 II S. 153

Gesetze: FGO § 51FGO § 119 Nr. 1, 2GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2ZPO § 47

Leitsatz

Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt (§ 119 Nr. 1 FGO), wenn an seinem Urteil ein wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter mitgewirkt hat, bevor das Ablehnungsgesuch rechtskräftig erledigt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 153
BFHE S. 16 Nr. 114,
KAAAB-00196

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BFH, Urteil v. 05.11.1974 - VII R 69/72

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