Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Investitionsabzugsbetrag bei privater Verwendung des Stroms zu mehr als 10 %
Wird eine Photovoltaikanlage gewerblich betrieben, ist der private Verbrauch des Stroms nach der Auffassung der Finanzverwaltung keine schädliche außerbetriebliche Nutzung der Photovoltaikanlage i. S. des § 7g EStG, sondern eine unschädliche Sachentnahme des produzierten Stroms. Das FG Hessen hat dieser steuerzahlerfreundlichen Auffassung widersprochen. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Beim Bundesfinanzhof ist auch ein Verfahren anhängig zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage.
Seit der Einführung des § 3 Nr. 72 EStG ist umstritten, welche Folge die Steuerbefreiung ab dem Jahr 2022 hat – für zuvor gebildete, aber noch nicht abgewickelte Investitionsabzugsbeträge zur Anschaffung von nunmehr steuerbefreiten Photovoltaikanlagen. Und ob die von der Verwaltung geforderte Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an rückwirkende Gesetze vereinbar ist. – Mit dieser Frage hatte sich da...