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StuB Nr. 5 vom Seite 1

Sanierungsarbeiten an Gebäuden …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen

Die Einordnung baulicher Maßnahmen bildet aufgrund der hohen materiellen Bedeutung ein Dauerstreitthema zwischen Stpfl. und Finanzverwaltung. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden können einerseits zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder andererseits zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen mit der Folge stark abweichender Steuerwirkungen. Das BMF hat mit Datum vom das finale Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Der Beitrag von Prof. Dr. Franz Jürgen Marx geht ausführlich auf das neue Schreiben ein und würdigt dieses kritisch.

Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlicher Organschaft

Eine Organschaft setzt für körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke einen auf mindestens fünf Zeitjahre rechtswirksam abgeschlossenen und durchgeführten Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG zwischen Tochterkapitalgesellschaft und Mutterunternehmen voraus. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2013 mit Rückwirkung für alle offenen Fälle eine gesetzlich fingierte Richtigkeitsgewähr und nachträgliche Heilung der Gewinnabführung/Verlustübernahme trotz fehlerhaften Jahresabschlusses der finanziell eingegliederten Tochterkapitalgesellschaft in laufender Rechnung eingeführt (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 und 5 KStG). Wegen der zahlreichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie teils unterschiedlicher Auslegung der handelsrechtlichen GoB unter Gläubigerschutz- und Vorsichtsaspekten einerseits und leistungsfähigkeitsorientierter Steuerbemessung anderseits ist die Sorge um gescheiterte Organschaften in der Praxis in jüngerer Zeit deutlich gestiegen. Der Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Prinz gibt einen Kurzüberblick über das Thema, bei dem nach wie vor Vieles umstritten ist.

Unechte Realteilung und eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft

Mit Urteil vom - IV R 16/22 hat er BFH zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unechten Realteilung näher Stellung genommen. Das Gericht bleibt bei seiner bisherigen Linie und ermöglicht bei Ausscheiden einzelner Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung aus dem Vermögen der Personengesellschaft die Buchwertfortführung, so dass das Ausscheiden steuerneutral möglich ist. Allerdings hat der Gesetzgeber als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH zu § 6 Abs. 5 EStG aus dem Jahr 2021 schon mit dem JStG 2024 die sog. Körperschaftsteuerklausel verschärft, so dass die dem Besprechungsurteil zugrunde liegende Konstellation trotz der positiven Entscheidung des BFH jetzt nicht mehr steuerneutral gestaltet werden kann. Der BFH hat zudem umfangreich zur steuerlichen Behandlung eigener Anteile Stellung genommen. Dr. Kai Tiede geht ausführlich auf das Urteil ein.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 5/2026 Seite 1
KAAAK-11305