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Besteuerung auf den niederländischen Karibikinseln
Das Königreich der Niederlande besteht nicht nur aus den Niederlanden als Nachbarland Deutschlands. In der Karibik liegen nördlich von Venezuela sechs Inseln, die zum Königreich der Niederlande gehören: Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Sint Eustatius und Saba. Aruba, Curaçao und Sint Maarten haben mit den Niederlanden separate Steuerabkommen, vergleichbar mit einem Doppelbesteuerungsabkommen. Für die Beziehungen zwischen den Niederlanden und Bonaire, Sint Eustatius und Saba gilt ein separates Steuerrecht. Dieser Artikel befasst sich mit diesen steuerlichen Regelungen.
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I. Die verfassungsrechtlichen Beziehungen innerhalb des Königreichs der Niederlande
Die Beziehungen zwischen den Niederlanden und Aruba, Curacao sowie Sint Maarten sing geprägt durch Besonderheiten: Es gibt ein gemeinsames Staatsoberhaupt und eine Staatsangehörigkeit für alle Landesteile. Ein Oberster Gerichtshof entscheidet auch in Steuersachen. Allerdings besteht eine teilweise Steuerautonomie der Übersee-Landesteile.
II. Die Europarechtlichen Beziehungen zwischen den Niederlanden und den sechs Inseln
Die sechs karibischen Inseln sind Teil der „Überseeisc...