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Einkommensteuer | Kein Spekulationsgewinn bei Verkauf eines Luxus-Wohnmobils
Der Verkauf eines vermieteten Luxus-Wohnmobils führt nicht zu einem Spekulationsgewinn i. S. von § 23 EStG, wenn das Luxus-Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG anzusehen ist.
[i]Kauf und Verkauf eines Wohnmobils zum Preis von jeweils mehr als 300.000 €Die Kläger waren Eheleute und erwarben im Juni 2020 ein Wohnmobil zum Preis von netto 323.046 €. Sie vermieteten das Wohnmobil tageweise an die X-GmbH, deren Alleingesellschafterin und -geschäftsführerin die Ehefrau war. Der Verlust aus der Vermietung wurde den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zugeordnet und wirkte sich aufgrund des Verlustausgleichs- und -abzugsverbots i. S. von § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG steuerlich nicht aus. Im März 2021 verkauften die Kläger das Wohnmobil zum Preis von netto 315.126 €. Das Finanzamt ermittelte unter Hinzurechnung der in Anspruch genommenen AfA, die sich aber nach § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG nicht ausgewirk...