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BBK 5/2026 S. 213

Start der Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen

Seit [i]Elektronische RückübermittlungDezember 2025 führt die Finanzverwaltung schrittweise die elektronische Rückübermittlung korrigierter E-Bilanzen ein. Den Auftakt machen Nordrhein-Westfalen und Bayern; weitere Länder sollen folgen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass damit eine wichtige Neuerung umgesetzt wird: Bisher konnten E-Bilanzen nur an die Finanzverwaltung übermittelt werden, eine Rückübermittlung war hingegen nicht möglich. Für die Bereitstellung wird dasselbe Verfahren genutzt wie für die Bekanntgabe elektronischer Bescheide (DIVA 2). Liegt eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vor, gilt diese auch für die Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen, ohne dass ein zusätzlicher Antrag nötig wäre.

Die [i]Abruf über „sonstiges Schreiben“korrigierten E-Bilanzen werden als „sonstiges Schreiben“ ...

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