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Online-Nachricht - Montag, 02.03.2026

Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat die Regelung des AEAO zu § 122a AO geändert ().

Mit sofortiger Wirkung wurde in der Nummer 5 des AEAO zu § 122a der Satz 2 gestrichen.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
BAAAK-11133