Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob und ggf. in welcher Höhe einem gemeinnützigen Sportverein der Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines Kunstrasenplatzes zusteht.
I. Leitsätze
Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht.
Zu den Fragen, ob ein Sportverein gegenüber seinen Mitgliedern eine einheitliche Leistung oder mehrere eigenständige Leistungen erbringt und ob es sich dabei um einen steuerfreien oder einen dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Umsatz handeln kann.
II. Sachverhalt
Zweck und Aufgabe eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere die der Jugend und die allgemeine Jugendarbeit. Zu den bei dem Verein betriebenen Sportarten gehören Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Gymnastik, Turnen, Völkerball, Laufen, Leichtathletik, Tanzen und Zumba. Die 1. Herren-Fußballmannschaft wurde innerhalb des Vereins als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb geführt und nahm im Streitjahr 2015 für ihre Heimspiele Eintrittsgelder ein.
In den Jahren...