Gesetzgebung | Altersvorsorgereformgesetz in erster Lesung im Bundestag
Der Bundestag hat am
den
Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten
Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz,
BT-Drucks.
21/4088) in erster Lesung beraten.
Hintergrund: Ziel des Gesetzes ist es, ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dafür soll die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Von der vereinfachten staatlichen Förderung sollen insbesondere die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen profitieren.
U.a. folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten soll künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen werden.
Um Bürgern die Auswahl zu erleichtern, sollen Altersvorsorgeverträge künftig auch als Standardprodukt („Standarddepot Altersvorsorge – Standarddepot“) angeboten werden, für das zusätzliche gesetzlich festgelegte Anforderungen gelten. Beim Standardprodukt sind individuelle Entscheidungen nur dann erforderlich, wenn Altersvorsorgende explizit von Standardeinstellungen abweichen wollen. Beim Standardprodukt soll die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten über die Vertragslaufzeit (Effektivkosten) auf maximal 1,5 Prozent begrenzt werden.
Gleichzeitig sollen die Zertifizierungskriterien durch eine Fokussierung auf die Altersvorsorge gestrafft werden, um einerseits die Kosten zu senken und andererseits die Vergleichbarkeit der Produkte zu erhöhen.
Zur Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern sollen die Abschlusskosten von Altersvorsorgeverträgen künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. So wird im Falle eines Vertragswechsels die Belastung mit Abschlusskosten reduziert.
Die Attraktivität der privaten Altersvorsorge und der Wettbewerb unter den Anbietern sollen darüber hinaus durch eine Flexibilisierung der Auszahlungsphase gesteigert werden. Künftig sollen sich Altersvorsorgende neben lebenslangen Leistungen auch für langlaufende Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr entscheiden können.
Um für Bürger die Transparenz zu erhöhen und Produktvergleiche zu vereinfachen, sollen die Produktinformationen der am Markt angebotenen Altersvorsorgeverträge standardisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Um stärkere und leicht verständliche Sparanreize zu setzen, soll die Zulagenförderung zukünftig beitragsproportional ausgestaltet werden; die individuelle Mindesteigenbeitragsberechnung für den Erhalt der maximalen Zulage soll so entfallen können.
Altersvorsorgende mit Kindern sollen durch eine beitragsproportionale Kinderzulage gefördert werden, die ab Eigenbeiträgen von 100 € pro Monat in voller Höhe ausgezahlt werden soll.
Kleinanleger mit Eigenbeiträgen bis zu dieser Höhe sollen auch bei der Grundzulage durch einen erhöhten Fördersatz besonders unterstützt werden.
Weitere Förder- und Steuerregelungen sollen entbürokratisiert werden, beispielsweise bei der Besteuerung von Wohnförderkonten nach einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung des Altersvorsorgevermögens.
Bestandsverträge sollen mit bisheriger Förderung weitergeführt werden können; optional soll auch ein Wechsel in die neue Förderung möglich sein.
Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss, Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben zustimmen.
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Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BT-Drucks. 21/4088 sowie Bundestag online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
JAAAK-11058