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Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 606Das Standortfördergesetz (StoFöG) will privates Kapital mobilisieren, die Finanzierung junger, wachstumsorientierter Unternehmen erleichtern und den Finanzstandort stärken. Kern des Ansatzes sind gleichlaufende Änderungen im Investmentsteuerrecht (InvStG) und Aufsichtsrecht (KAGB), damit Fonds rechtssicher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren können. Die Neuerungen traten weitgehend einen Tag nach Verkündung des StoFöG, somit am , in Kraft.
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InvStG – richtungsweisende Neuerungen im Investmentsteuerrecht
[i]Ronig, Investmentfonds: Überblick und Arten, Grundlagen, NWB JAAAH-68922 Das StoFöG beseitigt zentrale steuerliche Hürden für fondsbasierte Infrastruktur- und Erneuerbare-Energien-Investitionen. Ein Investmentvermögen qualifiziert nun trotz aktiver Bewirtschaftung einzelner Vermögensgegenstände – etwa dem Betrieb von EE-Anlagen – steuerlich als Investmentfonds, was die operative Investitionsfähigkeit von Investmentfonds spürbar erhöht.
[i]Inländische Beteiligungseinnahmen und inländische ImmobilienerträgeZudem liegen erstmals auch inländische Beteiligungseinnahmen und inländische Immobilienerträge auf Fondsebene vor, wenn diese mittelbar über Personengesellschaften erzielt werden. Entscheidend ist dafür die Qualifikation der zwischenge...