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Automatensteuer | Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (I) (BFH)
Die Regelungen zur Virtuellen
Automatensteuer im
Rennwett- und
Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch
gegen Unionsrecht (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz in der Republik Malta. Sie veranstaltete im Streitzeitraum Juli 2021 virtuelle Automatenspiele unter anderem in Deutschland. Die Klägerin reichte am eine Anmeldung der Virtuellen Automatensteuer für den Monat Juli 2021 beim zuständigen Finanzamt ein. Gegen die Anmeldung der Virtuellen Automatensteuer für Juli 2021 legte die Klägerin Einspruch ein, welcher als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (