Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bedeutung des recoverable amounts gem. IFRS für den handelsrechtlichen Niederstwerttest
I. Sachverhalt
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss und im IFRS-Konzernabschluss der A GmbH stellt sich die Frage einer möglichen (dauernden) Wertminderung der technischen Anlagen, deren Nutzungsdauer zwischen fünf und 20 Jahren beträgt. Ein impairment-Test für Zwecke des IFRS-Konzernabschlusses signalisiert auf Basis des recoverable amounts (erzielbaren Betrags) einen Abschreibungsbedarf. Für den Jahresabschluss sieht die A GmbH einen solchen nicht, da das Sachanlagevermögen nicht dauerhaft im Wert gemindert sei.
Der zur Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogene niedrige value in use (Nutzungswert) ergebe sich nämlich rechnerisch aus dem für die zwei folgenden Geschäftsjahre prognostizierten schwachen Absatz sowie aus infolgedessen unterausgelasteten technischen Anlagen. Dies beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit der A GmbH sowie die prognostizierten Restwerte der technischen Anlagen negativ, gefährdet die Unternehmensfortführung jedoch nicht. Mittelfristig sprechen konkrete Hinweise für eine deutliche Verbesserung der Absatz- und Auslastungssituation.
Der für den erzielbaren Betrag auch zu berücksichtigende fair value less cost to sell wird aus handelsrechtlicher Perspektive als unbeachtlich beurteilt.
II. Fragestellung
Darf im Jahresabschluss der A GmbH eine außerplanmäßige Abschreibung der technischen Anlagen unterbleiben?