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Einkommensteuer | Schuldbeitritt zu bestehenden Pensionsverpflichtungen
Der von einer Pensionsgesellschaft erklärte Schuldbeitritt zu bestehenden Pensionsverpflichtungen kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, wenn das Entgelt, das der bisherige Pensionsverpflichtete an die Pensionsgesellschaft zahlt, durch ein Darlehen der Pensionsgesellschaft finanziert wird und damit Schuldbeitritt und Darlehen miteinander verknüpft sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Pensionsgesellschaft verpflichtet ist, das ihr gezahlte Entgelt zinsbringend anzulegen.
[i]Schuldbeitritt mit Freistellungsverpflichtung gegen EntgeltDie Klägerin war Organträgerin von vier Organgesellschaften sowie einer Pensionsgesellschaft. Die vier Organgesellschaften hatten ihren Arbeitnehmern zahlreiche Pensionszusagen erteilt. Im Jahr 2012 erklärte die Pensionsgesellschaft ihren Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen de...