Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Editorial
Liebe Leser:innen,
in den kommenden 15 Jahren werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren erreichen. Das entspricht 31 % aller heutigen Erwerbstätigen in Deutschland. Mit dem schrittweisen Ausscheiden der sog. Babyboomer verliert der Arbeitsmarkt damit nahezu ein Drittel seiner aktuellen Fachkräftebasis – ein Aderlass, der Wirtschaft und Staat gleichermaßen herausfordert.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und versucht nun, mit dem Aktivrentengesetz gegenzusteuern. Es sollen Anreize gesetzt werden, damit erfahrene Fachkräfte länger im Erwerbsleben bleiben können und werden – freiwillig, flexibel und wirtschaftlich attraktiv. Für Steuerkanzleien ergeben sich daraus neue Beratungsaufgaben, insbesondere zu Hinzuverdienst, Rentenbeginn und steuerlichen Effekten.
Parallel dazu richtet sich der Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Mit dem Ende Januar verabschiedeten Standortfördergesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, privates Kapital zu mobilisieren, Wachstumsunternehmen und Start-Ups zu fördern, die Kapitalmärkte zu stärken und Bürokratie abzubauen.
Herz...