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Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug – Änderungen ab 2026
Ab 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, zugleich werden Beiträge der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung als neue ELStAM elektronisch bereitgestellt – mit klaren Folgen für Jahreswechsel, Sonderfälle und Korrekturen.
Änderungen ab 2026
Die erste Abrechnung im Januar 2026 ist gelaufen – und plötzlich taucht sie auf, die typische Rückfrage: „Warum ist das Netto anders als erwartet?“ Häufig steckt dahinter keine „Lohnart“ und kein Rechenfehler, sondern eine stille Größe im Hintergrund: die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug.
Der fachliche Hintergrund ist ab 2026 durch zwei zentrale Verwaltungsanweisungen geprägt:
Mit KIEHL WAAAJ-97869 wird die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 neu gefasst.
Mit KIEHL SAAAJ-92957 wird der Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 geregelt.
Beides zusammen sorgt dafür, dass der Lohnsteuerabzug in vielen Fällen „realitätsnäher“ wird – aber auc...