Gesetzgebung | Kindergeld künftig ohne Antrag (BMF)
Die Bundesregierung möchte
bürokratische Hürden für Familien abbauen und plant, dass das Kindergeld
künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll. Sie hat
am die
Ressortabstimmung für den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur
antragslosen Auszahlung des Kindergelds eingeleitet, auf die das
parlamentarische Verfahren folgt.
Der Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ sieht folgende Maßnahmen vor:
In einer ersten Stufe soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
In einer zweiten Stufe soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Das neue Verfahren im Detail
Das BZSt vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das BZSt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes.
Für die automatische Auszahlung soll künftig das Vorliegen einer IBAN genügen. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bürger können dem BZSt schon heute ihre IBAN mitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+.
Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, sollen die Eltern auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben erhalten. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z.B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antrag ergänzt werden.
Die Familienkasse prüft, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch beim antragslosen Kindergeld sollen die etablierten und ständig weiterentwickelten Mechanismen, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu verhindern, zur Anwendung kommen.
Das Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: Bundesfinanzministerium online, Meldung v. 19.2.2026 (il)
Fundstelle(n):
JAAAK-10462