Wirtschaftsprüfung | Bestätigungsvermerk - neue Webadressen verfügbar (IDW)
Ausführungen zur Verantwortung des
Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk können teilweise auf die IDW Website
ausgelagert werden. Für zwei Varianten betreffend Konzernabschlüsse ist eine
neue Version verfügbar. Hierüber informiert das IDW.
Die neuen Webadressen sind als Version 4 hinterlegt unter und stehen auf der Webseite des IDW zur Verfügung.
Die neuen Varianten betreffen Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte bei Non-PIE und bei PIE. Sie gelten
erstmalig für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen und sofern
ISA [DE] 600 (Revised) angewendet wird.
Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen.
Weiterhin ist zu beachten, dass aus den hinterlegten Varianten auf der Webseite des IDW die jeweils passende Version und Variante auszuwählen und deren konkrete Webadresse im Bestätigungsvermerk anzugeben ist.
Quelle: IDW online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
LAAAK-10444