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EU-Gebäuderichtlinie: Neue Pflichten beim Energieausweis
Ab Mai 2026 gelten in der EU neue Vorgaben bei Energieausweisen für Gebäude. Bisher ist ein Energieausweis für alle verpflichtend, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Hier muss ein gültiger Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch bei Immobilienanzeigen in Zeitungen oder kostenpflichtigen Internetseiten muss der Nachweis vorab gezeigt werden. Ab Mai 2026 ist ein Energieausweis auch dann erforderlich, wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen anstehen. Fehlt der Ausweis, enthält er falsche Angaben oder wird er unvollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder bis 10.000 €. Weitere Informationen erhalten Sie online unter https://go.nwb.de/ffd5h.