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Fokus: Schwarzarbeit – Betriebsprüfung in Privathaushalten
Die Parteien streiten sich über die Auslegung des § 28p Abs. 10 SGB IV, der eine Prüfung von Arbeitgebern wegen der Beschäftigung in privaten Haushalten von der Betriebsprüfung ausschließt. Streitgegenstand war, ob ein Nachforderungsbescheid über Sozialversicherungsbeiträge für eine Pflegekraft im privaten Haushalt rechtmäßig war (LSG Bayern, Urteil v. - L 7 BA 71/24).
Sachverhalt
Die Kläger wenden sich als Erben gegen Nachforderungen der Beklagten, die im Rahmen einer Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeiträge für die Tätigkeit der Beigeladenen als Pflegekraft im Haushalt ihres verstorbenen Vaters geltend gemacht haben. Die Kläger sind Erben des 1926 geborenen und 2021 verstorbenen A.
Die Beigeladene kam 2014 über eine Vermittlungsagentur in den Haushalt des Verstorbenen und erbrachte dort häusliche Pflege- und Haushaltstätigkeiten, wohnte im Haushalt und verpflegte sich dort. Von Oktober 2014 bis Januar 2015 sowie von Mai 2015 bis August 2015 war sie sozialversicherungspflichtig angemeldet; ab Oktober 2015 war sie als Selbständige über eine eigene Agentur tätig, wobei die Adresse des Verstorbenen als Firmenadresse angegeben wurde.
Im Rahmen einer Prüfung nach § 2 SchwarzArbG leit...