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WPK | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS und der WPK
Im Januar und Februar dieses Jahres machten die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) nach § 69 WPO mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt. Die APAS verhängte gegen zwei natürliche Personen das Verbot, gesetzliche Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB für die Dauer von drei Jahren durchzuführen und die Feststellung, dass der Bestätigungsvermerk nicht die Anforderungen des § 322 HGB und des Art. 10 der EU-Abschlussprüferverordnung erfüllt. Die Maßnahmen betrafen die Prüfung eines HGB-Jahresabschlusses und Lageberichts und resultierten aus der Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern sowie einer mangelhaften Prüfungsdurchführung und infolge dessen, Erteilung eines objektiv unrichtigen Bestätigungsvermerks. Maßgebend dafür waren nach Auffassung der APAS grav...