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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 SB 1725/25

Gesetze: SGB IX § 152 Abs. 1 S. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde in dem Herabsetzungsbescheid den Anschein eines Antrags des behinderten Menschen erweckt, obwohl der behinderte Mensch tatsächlich keinen Antrag gestellt hat.

2. Die Feststellung eines (höheren) GdB setzt gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht den Anschein, sondern die Stellung eines Antrags voraus.

Fundstelle(n):
BAAAK-10242

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2025 - L 8 SB 1725/25

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