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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 U 1301/24

Gesetze: SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Bejahung einer Wie-Beschäftigung bei einer Tätigkeit auf einem Reiterhof bei zugleich eingestellten eigenen Pferden.

2. Es fehlt nicht an einer Fremdnützigkeit einer Tätigkeit, nur weil jemand Freude an dieser Tätigkeit (hier: Umsorgung von Pferden) hat. Das bloße Motiv für das Tätigwerden ist von der mit der Verrichtung verbundenen Handlungstendenz bei einem konkreten Unfallereignis zu unterscheiden.

Fundstelle(n):
AAAAK-10238

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.09.2025 - L 8 U 1301/24

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