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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 2 TaBV 16/24

Gesetze: HinSchG § 12; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6

Leitsatz

Leitsatz:

Die Einrichtung einer Meldestelle nach § 12 HinSchG unterfällt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch bei einer Auslagerung an eine externe Rechtsanwaltskanzlei. Würde die Mitstimmung des Betriebsrates bei einer Auslagerung an Dritte entfallen, käme es zu einer ungewollten Schutzlücke.

Fundstelle(n):
ZIP 2025 S. 3101 Nr. 50
ZIP 2026 S. 220 Nr. 4
ZIP 2026 S. 221 Nr. 4
GAAAK-10236

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 08.07.2025 - 2 TaBV 16/24

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