Internationales | Belgien: Änderung des Verfahrens zur Vorauszahlung der IIR-Zusatzsteuer (IBFD)
Das belgische Finanzministerium hat
Änderungen am Verfahren für die Vorauszahlung der Income Inclusion Rule (IIR)
Zusatzsteuer im Rahmen von Pillar Two bekannt gegeben. Das neue Verfahren gilt
seit Januar 2026. Hierüber informiert das IBFD (International Bureau of Fiscal
Documentation).
Hintergrund: Im Rahmen von Pillar Two zahlen multinationale Unternehmen (mit einem Umsatz von über 750 Mio. €) eine Mindeststeuer von 15 % auf die Einkünfte, die sie in jedem Land erzielen, in denen sie tätig sind.
Die IIR ist der wichtigste Mechanismus zur Sicherstellung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 %. Im Rahmen der IIR wird eine zusätzliche Steuer auf Ebene der obersten Muttergesellschaft eines Konzerns erhoben, wenn die Gewinne dieses Konzerns nicht dem effektiven Mindeststeuersatz von 15 % unterliegen. Wendet das Land der obersten Muttergesellschaft keine IIR an, muss die IIR auf Ebene der nächstuntergeordneten Konzerngesellschaft angewendet werden.
Hierzu führt das IBFD weiter aus:
Steuerpflichtige Unternehmen, die eine Vorauszahlung der IIR-Zusatzsteuer leisten möchten, müssen dies nun für jedes einzelne Unternehmen ihrer Gruppe tun.
Für die Vorauszahlung können sie MyMinfin auf Unternehmensebene (pro Steuerpflichtigen) nutzen.
Die Zahlung kann auch über das Zahlungstool auf der Website der Steuerverwaltung anhand der Unternehmensnummer oder der BIS-Identifikationsnummer (für nicht in Belgien registrierte Unternehmen) des FPS Finance erfolgen.
Quelle: IBFD, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
AAAAK-10212