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Abgrenzung von Entgelt und Schadensersatz bei nicht erbrachten Leistungen
, NZB BFH: V B 89/25
Von der Zahlung eines im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung stehenden Entgelts sind die Fälle abzugrenzen, in denen bloßer Schadensersatz geleistet wird. Derartige Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen sind grundsätzlich kein Entgelt i. S. des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat. Die umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen Entgelt und Schadensersatz richtet sich nicht nach zivilrechtlichen, sondern ausschließlich nach den vom Unionsrecht geprägten umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Zahlungen eines Kunden nach vorzeitiger Kündigung von Verträgen durch den Anbieter sind nicht umsatzsteuerbarer, echter Schadensersatz.
II. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten darüber, ob bestimmte Zahlungen umsatzsteuerlich als Leistungsentgelt oder als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen zu qualifizieren sind. Die Klägerin (Klin.) erbringt über Festnetzanschlüsse Telefonie- und Internetzugangsdienste. Nach dem Abschluss von entsprechenden Telekommunikation...