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Online-Nachricht - Dienstag, 17.02.2026

Sozialversicherung | Beiträge – so werden sie berechnet (DRV)

Dekorative
		  GrafikDie Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat eine neue Broschüre "Beiträge" (Stand 2026) veröffentlicht.

Hintergrund: Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Entstehen hierbei Fehler, kann dies bedeuten, dass die Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern müssen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit.

In der neuen Broschüre informiert die DRV darüber, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden.

Ein Entgeltkatalog am Ende der Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.

Hinweis:

Die 86-seitige Broschüre (pdf-Datei) ist auf der Homepage der DRV veröffentlicht.

Dort finden Sie auch weitere Broschüren zu folgenden Themen:

Quelle: DRV online (il)

Fundstelle(n):
BAAAK-10203