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BBK Nr. 4 vom Seite 200

Kalkulatorische Wagnisse in der Kostenrechnung

Bedeutung, Berechnung und praktische Anwendung

Jörgen Erichsen

Unternehmen sind häufig mit Risiken konfrontiert, die zu Verlusten führen können. Um diese Risiken kalkulatorisch zu berücksichtigen, werden sogenannte kalkulatorische Wagnisse in der Kostenrechnung angesetzt. Sie verteilen erwartbare Einzelrisiken – etwa im Vertrieb, der Produktion oder im Einkauf – gleichmäßig auf die Abrechnungsmonate und sorgen so für eine realistische Kalkulation. Sie können steuerlich nicht als Aufwand geltend gemacht werden. In der Buchhaltung werden später die tatsächlich eingetretenen Verluste als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, die regelmäßig von den kalkulatorischen Wagnissen abweichen.

Der Beitrag zeigt, was kalkulatorische Wagnisse sind, warum sie für die Kostenrechnung wichtig sind und wie sie sich nachvollziehbar berechnen lassen.

Kernaussagen
  • Kalkulatorische Wagnisse verteilen erwartbare Einzelrisiken gleichmäßig auf die Abrechnungsperioden und stellen so eine realistische Kostenrechnung sicher.

  • Die Berechnung erfolgt über Wagnissätze, basierend auf Erfahrungswerten und Durchschnittsdaten.

  • Neben der Preisermittlung bieten kalkulatorische Wagnisse einen strategischen Zusatznutzen. Hohe Wagnissätze können auf strukturelle Schwächen hinweisen und dienen als Frühwarnsystem.

I. Arten von Wagnissen und ihre Bedeutung

1. Unterschied zwischen allgemeinem Unternehmerwagnis und Einzelwagnissen

Jede unternehmerische Tätigkeit ist mit Risiken bzw. Wagnissen verbunden und kann daher zu Verlusten führen. Wagnisverluste lassen sich meist weder in ihrer Höhe noch in ihrem zeitlichen Eintreten vorhersehen.

[i]Allgemeines Unternehmerwagnis betrifft das Unternehmen als Ganzes Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Unternehmerwagnis und Einzelwagnissen. Das allgemeine Unternehmerwagnis umfasst Verluste, die dasS. 201 Unternehmen als Ganzes betreffen bzw. gefährden. Das sind insbesondere Risiken wie Nachfragerückgang, Nachfrageverschiebungen oder zunehmender Wettbewerb. Dieses allgemeine Unternehmerrisiko ist in der Regel nicht vorhersehbar und daher kein Kostenbestandteil und wird in der Kostenrechnung nicht angesetzt, da es grundsätzlich mit dem Betriebsgewinn (aus Vorjahren bzw. in künftigen Jahren) abgegolten ist.

[i]Einzelwagnisse stehen im direkten Zusammenhang mit internen Aktivitäten Einzelwagnisse stehen dagegen in direktem Zusammenhang vor allem mit der Beschaffung, der Produktion und dem Absatz bzw. Verkauf von Produkten oder Leistungen. Weil sie aufgrund von Erfahrungswerten zumindest in etwa vorhersehbar und somit auch der voraussichtlichen Höhe nach berechenbar sind, haben sie grundsätzlich Kostencharakter.

[i]Kein Ansatz in der BuchhaltungDie kalkulatorischen Wagnisse bzw. Wagniskosten gehören zu den kalkulatorischen Kosten und werden als fiktiver Wert nur in der Kostenrechnung angesetzt. Ein Ansatz in der Buchhaltung erfolgt hingegen nicht. In der Buchhaltung werden später die tatsächlich eingetretenen Aufwendungen auf den entsprechenden Konten erfasst, z. B. Aufwendungen aus Forderungsausfällen oder Währungsverluste. Kalkulatorische Wagnisse sind eine Rechengröße, um künftige, aber zu erwartende Größen rechtzeitig im Vorfeld zu berücksichtigen.

Die kalkulatorischen Wagnisse fließen – wie andere kalkulatorische Kosten – in die Preisberechnung ein und erhöhen daher den Verkaufspreis. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist der Ansatz kalkulatorischer Wagnisse dringend zu empfehlen, jedoch nicht verpflichtend.

2. Typische Einzelwagnisse im Überblick

Zu den typischen Einzelwagnissen zählen insbesondere:

  • [i]Beispiele für Einzelwagnisse Anlagewagnis: Verluste an Anlagegütern durch besondere Schadensfälle, etwa Brand, Kfz-Unfall oder Maschinenschaden. Gefahr des vorzeitigen Ausfalls von Anlagen z. B. durch technischen Fortschritt oder Stilllegungen von Anlagen.

  • Beständewagnis: Verluste an Vorräten durch z. B. Schwund, Verderb, Abnutzung, Diebstahl, Überalterung oder Preissenkungen.

  • Gewährleistungswagnis: Garantieleistungen, etwa kostenlose Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen, Preisnachlässe wegen Mängelrügen.

  • Vertriebs- oder Forderungsausfallwagnis: Ausfälle und Währungsverluste bei Kundenforderungen.

  • Fertigungswagnis: Mehrkosten aufgrund von z. B. Material-, Arbeits- oder Konstruktionsfehlern, Ausschuss oder Nacharbeiten.

  • Entwicklungswagnis: Verluste, die sich aus fehlgeschlagenen Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Fertigungsprogramms ergeben.

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
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