Ermittlung der Höhe des Veräußerungsgewinns aufgrund
der Veräußerung von Anteilen an einer K-AG
Leitsatz
Hat ein Steuerpflichtiger nach dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war er innerhalb
der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1% aber nicht mindestens zu 10%
beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum , nicht
jedoch die Wertzuwächse bis zum aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt.
Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß §
17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile
an der Kapitalgesellschaft dar.
Fundstelle(n): RAAAK-10108
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 26.08.2025 - 12 K 250/11