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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 12 K 250/11

Gesetze: EStG § 17

Ermittlung der Höhe des Veräußerungsgewinns aufgrund der Veräußerung von Anteilen an einer K-AG

Leitsatz

  1. Hat ein Steuerpflichtiger nach dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1% aber nicht mindestens zu 10% beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum , nicht jedoch die Wertzuwächse bis zum aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt.

  2. Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dar.

Fundstelle(n):
RAAAK-10108

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 26.08.2025 - 12 K 250/11

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