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Keine Pensionsrückstellung bei Verstoß gegen § 30c BetrAVG
Das Schleswig-Holsteinische FG hatte in seinem Urteil vom darüber zu entscheiden, ob eine nachträglich eingeführte dynamische Anpassungsverpflichtung von jährlich 1 % i. S. von § 16 Abs. 3 BetrAVG bei der Ermittlung des steuerlichen Teilwerts einer Pensionsrückstellung auch für Versorgungsempfänger zu berücksichtigen ist, deren ursprüngliche Versorgungszusage bereits vor dem erteilt wurde (vgl. ).
Sachverhalt
Die Konzernmutter der klagenden GmbH erteilte den Mitarbeitenden ihrer Konzerngesellschaften Direktzusagen, die hinsichtlich der Rentenerhöhung eine Anpassungsprüfungsverpflichtung der laufenden Betriebsrentenzahlungen nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorsahen.
Im Jahr 2005/2006 führte die Konzernmutter mit Konzernbetriebsvereinbarungen einen neuen Rentenplan ein, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtete, eine Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen jährlich um 1 % gem. § 16 Abs. 3 BetrAVG vorzunehmen. Weiterhin wurde eine Konzernbetriebsvereinbarung geschlossen, welche vorsieht, dass Mitarbeitende, die bereits vor dem in den Diensten der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft gestanden haben und deren A...