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Terrestrisches und virtuelles Automatenspiel bei Geldspielgeräten
Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL sind Wetten, Lotterien und sonstige Glückspiele grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Davon abweichend schließt § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG solche Umsätze von der Steuerbefreiung aus, die nicht nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz steuerbar sind. Gleichzeitig fallen seit dem aufgrund des Glückspielstaatsvertrages virtuelle Automatenspiele unter das Rennwett- und Lotteriegesetz und sind deswegen nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Fraglich ist, ob aus diesen Argumenten eine Umsatzsteuerbefreiung auch für das terrestrische Automatenspiel abgeleitet werden kann.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind weder nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG noch nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit.
Die Besteuerung der Umsätze gewerblicher Spielhallenbetreiber aus dem Betrieb terrestrischer (Offline-) Geldspielautomaten verstößt im Verhältnis zur Besteuerung der Umsätze gewerblicher Anbieter virtueller (Online-) Automatenspiele nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, da keine gleichartigen Dienstleistungen vorliegen.
Aus dem abschließenden, zum Beihilferecht ergangenen Beschluss der Europäischen Kommission vom können gewerbliche Spielhallenbetreiber keinen Anspruch auf Steuererstattung bzw...