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Die selbstständige Tätigkeit in der Steuerberatung
Möglichkeiten und Grenzen der sozialversicherungsfreien Tätigkeit – auch nach Verkauf der Kanzlei
Wie viele unternehmerische Bereiche ist auch die Steuerberatung vom Fachkräftemangel betroffen. Vor allem für begrenzte Spitzenzeiten wird daher zur Entlastung der bestehenden Belegschaft auf fachlich einschlägig gebildete Selbstständige zurückgegriffen. Der Umstand, dass immer mehr ältere Kanzleiinhaber die eigene Kanzlei verkaufen, bedeutet vor diesem Hintergrund auch nicht zwingend das Ende ihres beruflichen Tätigwerdens. Vielmehr bietet es sich an, die mit der Lebenszeit zunehmende wertvolle Beratungserfahrung darüber hinaus in der zuvor eigenen Kanzlei zu nutzen. Je nach deren Rechtsform steht hier zudem die freiberufliche Tätigkeit als Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion zur Diskussion. Natürlich ist auch eine Mitarbeit in einer anderen Kanzlei denkbar. Mit verschiedenen Konstellationen der Mitarbeit in einer Steuerkanzlei (auch als Bilanz- oder Lohnbuchhalter) unter sozialversicherungsrechtlicher Fragestellung haben sich aktuell Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht (BSG) befasst. Ein entsprechender Blick auf die Entscheidungen lohnt sich.
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