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Grunderwerbsteuer | Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile (BFH)
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH
eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters - ohne
Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile -
rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung
nach
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010
geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die
nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des
, BFHE 248, 252,
BStBl II 2015 S. 553)
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Steuer - soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a der Vorschrift nicht in Betracht kom...