Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht | Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (BFH)
Der BFH hat in drei Verfahren zur
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der
grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht entschieden. Das Gericht hat weder
dem Notar noch dem Steuerschuldner selbst Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
gewährt. Darüber hinaus hat der BFH klargestellt, dass nach Ablauf der
Anzeigefrist eine rückwirkende Fristverlängerung nach
§ 109 Abs.
1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der
Anzeige weder für den Steuerschuldner noch für den Notar in Betracht kommt
(Anschluss an
:
,
sowie
; veröffentlicht am
12.2.2026).
Hintergrund: Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht, bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwe...