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BFH Urteil v. - VIII R 174/71 BStBl 1974 II S. 631

Gesetze: EStG (1967) § 7b

Leitsatz

1. Ob neben einer Spüle (, BFHE 112, 241) auch ein Kochherd zu den nach § 7b EStG abschreibungsbegünstigten Ausstattungen eines Einfamilienhauses gehört, richtet sich nach der regional unterschiedlichen Verkehrsauffassung.

2. Die Kosten für andere, wenn auch eingebaute Teile einer Kücheneinrichtung können nicht zu den nach § 7b EStG abschreibungsfähigen (Anschaffungs- oder) Herstellungskosten gerechnet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 631
BFHE S. 10 Nr. 113,
UAAAB-00051

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BFH, Urteil v. 11.12.1973 - VIII R 174/71

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